Zahnärztin/Zahnarzt

Sie beraten oder recherchieren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?

Für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen die Approbation unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine zahnärztliche Tätigkeit ausüben wollen oder sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Zahnärztin/Zahnarzt“.

Sie haben im Ausland eine zusätzliche zahnmedizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung unter „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt“ aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.

Arbeitsorte

Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten z. B.

  • in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken
  • in der medizinischen Forschung und Lehre
  • in der Pharmaindustrie
  • bei Gesundheitsämtern, Krankenversicherungen und Zahnärztekammern

Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt


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Angaben zum Dienstleister Information
Firma: Doring GmbH
Wohnsitz der Firma: Deutschland
Nutzerbewertung: 120
Die Anzahl der Leistungen: 8
Leistungsbeschreibung: 515
Registratie datum: 08.01.2021 10:08:58





Zahnärztin/Zahnarzt

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