Sie beraten oder recherchieren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?
Für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen die Approbation unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine zahnärztliche Tätigkeit ausüben wollen oder sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Zahnärztin/Zahnarzt“.
Sie haben im Ausland eine zusätzliche zahnmedizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung unter „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt“ aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.
Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten z. B.
Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
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Angaben zum Dienstleister | Information | |
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Firma: | Doring GmbH | |
Wohnsitz der Firma: | Deutschland | |
Nutzerbewertung: | 120 | |
Die Anzahl der Leistungen: | 8 | |
Leistungsbeschreibung: | 514 | |
Registratie datum: | 08.01.2021 10:08:58 |
Zahnärztin/Zahnarzt |